Was ist eigentlich der Unterschied?

Reihengräber
Reihengräber sind Einzelgräber (für Särge oder Urnen), die der Reihe nach belegt werden. Eine Verlängerung nach 30 Jahren ist nicht möglich.
 
Wahlgräber
Wahlgräber sind nach 30 Jahren verlängerbar bzw. müssen bei einer zweiten Bestattung (bei Doppelgräbern) wieder auf 30 Jahre verlängert werden.
  
Wichtig: Grabstellen dürfen nicht komplett mit Platten, Kies oder Steinen abgedeckt werden.




Auf dem Evangelischen Friedhof in Neubeckum gibt es folgende Wahlgräber:

Einzel- und Doppelwahlgräber für Urnen

Einzel- und Doppelwahlgräber für Särge

Baumbestattungen (gestaltetes Umfeld mit Grabstein)

Baumbestattungen (Rasen und Edelstahl-Plakette am Stamm)

Hügelgrab -> Naturnahe, pflegefreie Gräber mit Bepflanzung

Urnenstelenanlage (Kolumbarium)

 

Auf dem Evangelischen Friedhof in Neubeckum gibt es folgende Reihengräber:

Rasengräber für Särge

Reihengräber für Särge zur freien Gestaltung

Reihengräber in der Urnenstelenanlage (Kolumbarien), Belegung mit zwei separaten Urnen

 

Eine Auswahl an Wahlgräbern und Reihengräbern auf dem Evangelischen Friedhof